Änderung der KfW-Förderbedingungen zum 01.02.2022!!

BEG-Förderung: Entfall der „Energieeffizienz-Stufe 55“ für Neubaumaßnahmen

Liebe Kunden, liebe Geschäftspartner,

um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubaumaßnahmen in der „Effizienzhaus-Stufe 55“.
Das bedeutet konkret:

  • Die Förderung der „Effizienzhaus-Stufe 55“ (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie nur noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
  • Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden unverändert gefördert.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen oder möglichen Optionen. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Hier können Sie mit uns in Kontakt treten und ganz bequem einen Terminwunsch hinterlassen.

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