Kurzfristiger Antragsstopp der BEG-Förderung ab dem 24.01.2022!!!

Mit Ausnahme der BEG-Förderprogramme der BAFA für Einzelmaßnahmen ist zunächst keine Antragsstellung für die KfW-Programme und die BEG-Förderung (Kredit) möglich.

Liebe Kunden, liebe Geschäftspartner,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie kurzfristig über eine wesentliche Änderung bei den Programmbedingungen der KfW informieren.
Aufgrund der enormen Antragsflut im Januar sind die bereit gestellten Mittel bereits deutlich überstiegen. Daher hat die KfW beschlossen mit sofortiger Wirkung (24.01.2022) für folgende Programme einen Antragsstopp auszusprechen:

  • Neubau Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55)
  • Neubau Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 (EH/EG40)
  • Energetische Sanierung

Hiervon nicht betroffen sind die BEG-Förderprograme der BAFA (Einzelmaßnahmen).

Über die Fortführung der Programme soll unter Berücksichtigung des Mittelbedarfs zügig entschieden werden.
Den genauen Wortlaut der Mitteilung können Sie hier nachlesen:

BMWK - Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt - Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu (bmwi.de)

Sobald entschieden worden ist, wie es mit der Neubeantragung von Fördermitteln bzw. mit den bereits beantragten und noch nicht bewilligten Mitteln weitergeht, werden wir Sie hier informieren.

Wir unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen für Ihre Vorhaben und damit verbundenen möglichen Optionen. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Fragen Sie uns an!

Hier können Sie mit uns in Kontakt treten und ganz bequem einen Terminwunsch hinterlassen.

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