Rauchwarnmelderpflicht | Breitbandkabel

Rauchwarnmelderpflicht
- Neues Urteil des BGH zur Umlagefähigkeit
- Neue Frist in Sächsischer Bauordnung

Breitbandkabel
- Neues Telekommunikationsgesetz

 

Liebe Kunden, liebe Geschäftspartner,

im heutigen Newsletter wollen wir Ihnen zwei langjährige Beratungsfelder der WTM GmbH vorstellen, welche aktuell in der Wohnungswirtschaft von großem Interesse sind.

Rauchwarnmelderpflicht
Da wäre zum einen die Beratung hinsichtlich der Ausstattungs- und Vertragsmodalitäten im Rahmen der bis zum Stichtag 31.12.2023 umzusetzenden Rauchwarnmelderpflicht in Bestandsgebäuden in Folge der neuen Sächsischen Bauordnung. Begleitet wird die Rauchwarnmelderpflicht durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zur Umlagefähigkeit der Gerätemiete als Betriebskosten.
Hierbei sind besonders erfahrene Konzepte und Markterfahrungen notwendig. Unsere Expertise hierfür besteht aus kontinuierlichen Markabfragen und Verhandlungen mit Anbietern seit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht im ersten Bundesland Mitteldeutschlands im Jahr 2015 in Sachsen-Anhalt.

Breitbandkabel
Zum anderen ist durch das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) einiges Bewährtes in der Multimediaversorgung ins Wanken geraten bzw. es drängen neue Angebote und Konzepte von Glasfasernetzbetreibern auf den Markt und stellen etablierte Kabelnetzbetreiber und deren Gestattungs- und Versorgungsverträge auf den Prüfstand. Damit einhergehend gibt es viele technische und wirtschaftliche Fragestellungen, welche ebenfalls umfassend durch unsere jahrelange technologie- und anbieterneutrale Beratungserfahrung zum Nutzen der Wohnungsunternehmen begleitet werden können.

Nutzen auch Sie die Gelegenheit für ein kostenfreies Kennenlerngespräch bis hin zur Erstberatung, um die Weichen Ihres Unternehmens in diesen Bereichen für eine passgenaue Zukunft zu stellen.

Hier können Sie mit uns in Kontakt treten und ganz bequem einen Terminwunsch hinterlassen.

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